Haushaltshilfe, alles was du wissen musst

Haushaltshilfe, alles was du wissen musst
Haushaltshilfe, alles was du wissen musst

Haushaltshilfe finden und anmelden

Haushaltshilfe, ein Ratgeber, um alles richtig und Legal zu machen. Viele Haushalte in Deutschland wünschen sich Unterstützung im Alltag – sei es aus Zeitmangel, beruflicher Auslastung oder aufgrund körperlicher Einschränkungen. Eine Haushaltshilfe kann hier eine enorme Entlastung bieten. Insbesondere die Beschäftigung einer Haushaltshilfe als Minijobber im privaten Haushalt ist eine beliebte und praktikable Lösung. Doch welche Aufgaben übernimmt eine Haushaltshilfe genau? Welche Vorteile hat eine privat eingestellte Reinigungskraft gegenüber einer Dienstleistungsfirma? Und was muss man beachten, wenn man eine Haushaltshilfe findet, legal beschäftigt und korrekt anmeldet? Dieser Ratgeber gibt einen umfassenden Überblick – von typischen Tätigkeiten über die Suche nach der passenden Hilfe bis hin zu Anmeldung, Bezahlung, rechtlichen Rahmenbedingungen und Tipps für eine gute Zusammenarbeit. So gelingt es, eine zuverlässige Unterstützung im Haushalt zu beschäftigen und ein langfristig gutes Arbeitsverhältnis aufzubauen.

Typische Aufgaben einer Haushaltshilfe

Bevor Sie eine Haushaltshilfe einstellen, sollten Sie sich überlegen, welche Tätigkeiten sie übernehmen soll. Haushaltshilfen können je nach Absprache eine breite Palette von Aufgaben erledigen. Zu den üblichen Arbeiten zählen insbesondere die Reinigung der Wohnräume: Staubsaugen, Böden wischen, gründliches Putzen von Bad und Küche sowie Staubwischen auf Möbeln und Flächen. Auch das Fensterputzen fällt oft in ihren Aufgabenbereich.

Neben dem Putzen übernehmen viele Haushaltshilfen weitere hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Typisch ist zum Beispiel die Wäschepflege: Kleidung waschen, aufhängen oder trocknen, zusammenlegen und auf Wunsch auch bügeln. Das Beziehen der Betten oder allgemeines Aufräumen gehört ebenfalls häufig dazu. Viele Haushaltshilfen kümmern sich zudem um Einkäufe von Lebensmitteln und anderen Alltagsartikeln – leichte Besorgungen lassen sich gut delegieren, wenn dies vereinbart ist.

Je nach Absprache können auch zusätzliche Tätigkeiten übernommen werden. Manche Hilfen bereiten z.B. kleine Mahlzeiten vor. Bei Bedarf können sie ein Auge auf die Kinder im Haushalt haben oder einem älteren Menschen im Alltag zur Hand gehen. Dennoch stehen im Regelfall die Reinigung und Ordnung im Vordergrund. Wichtig ist, dass beide Seiten ihre Erwartungen und den Aufgabenumfang klar absprechen. So weiß die Haushaltshilfe genau, welche Arbeiten gewünscht sind, und Sie als Arbeitgeber können sicherstellen, dass die Unterstützung Ihren Bedürfnissen entspricht.

Vorteile einer privaten Haushaltshilfe gegenüber einer Reinigungsfirma

Viele Haushalte überlegen, ob sie lieber eine private Putzhilfe beschäftigen oder eine professionelle Reinigungsfirma beauftragen sollen. Es gibt mehrere Vorteile, die für eine privat angestellte Haushaltshilfe (im Minijob) sprechen. Ein wichtiger Aspekt ist das persönliche Vertrauensverhältnis. Wenn Sie selbst eine Haushaltshilfe einstellen, kommt meist immer dieselbe Person zu Ihnen ins Haus. Mit der Zeit entwickelt sich ein persönlicher Umgang und Vertrauen – entscheidend, da eine Haushaltshilfe Einblick in Ihre Privatsphäre erhält. Bei Reinigungsfirmen kann es hingegen vorkommen, dass wechselnde Kräfte eingesetzt werden oder bei Ausfall jemand Fremdes geschickt wird. Ein vertrauensvolles, langfristiges Arbeitsverhältnis lässt sich im direkten Beschäftigungsverhältnis oft besser aufbauen.

Auch in puncto Flexibilität bietet eine private Haushaltshilfe Vorteile. Sie können individuell vereinbaren, welche Aufgaben erledigt werden sollen und zu welchen Zeiten die Hilfe kommt. Eine fest angestellte Haushaltshilfe kann auf Ihre Wünsche zugeschnitten arbeiten – z.B. jeden Mittwochvormittag 3 Stunden Reinigung und alle zwei Wochen zusätzlich Fensterputzen, wenn Sie das möchten. Solche individuellen Absprachen sind mit einer einzelnen Person einfacher umzusetzen als mit einer externen Firma, die oft standardisierte Leistungen und Zeitfenster vorgibt. Zudem decken private Haushaltshilfen häufig ein breiteres Aufgabenspektrum ab (von Reinigung über Bügeln bis zu Besorgungen), während Dienstleistungsunternehmen meist strikt auf die Reinigung fokussiert sind.

Kostenvorteile spielen ebenfalls eine Rolle. Eine private Reinigungskraft im Minijob zu beschäftigen ist oft günstiger als eine Firma zu beauftragen. Reinigungsdienste verlangen hohe Stundensätze, in denen Verwaltungskosten und Vermittlungsprovisionen enthalten sind – nicht selten 20 Euro pro Stunde oder mehr. Bei einer direkt beschäftigten Haushaltshilfe zahlen Sie hingegen den vereinbarten Lohn (mindestens den gesetzlichen Mindestlohn) plus nur geringe Pauschalabgaben. Die Lohnnebenkosten im Minijob sind für Privathaushalte sehr überschaubar (rund 14% zusätzlich zum Lohn). So können Sie Ihrer Hilfe einen fairen Stundenlohn zahlen und kommen insgesamt oft immer noch günstiger weg als mit einem Dienstleister. Gleichzeitig profitiert auch die Haushaltshilfe: Sie erhält den vollen Lohn ohne Abzüge durch Zwischenanbieter und genießt soziale Absicherung im Minijob (Urlaub, Lohnfortzahlung etc.), statt als Selbstständige hohe eigene Versicherungsbeiträge zahlen zu müssen.

Eine geeignete Haushaltshilfe finden

Es gibt mehrere Wege, um eine passende Haushaltshilfe zu finden. Oft lohnt es sich, im Freundes- oder Bekanntenkreis nach Empfehlungen zu fragen. Vielleicht kennen Nachbarn, Freunde oder Kollegen bereits eine zuverlässige Reinigungskraft, die noch Kapazitäten hat. Ein anderer Weg sind Kleinanzeigen – entweder online (z.B. auf Kleinanzeigen, ehemals eBay Kleinanzeigen) oder in lokalen Zeitungen und Wochenblättern. Viele Haushaltshilfen bieten ihre Dienste dort an oder antworten auf entsprechende Gesuche. Ebenso können Aushänge an öffentlichen Orten (Supermarkt, Gemeindezentrum, Schwarzes Brett im Wohngebiet) Erfolg haben.

Darüber hinaus bieten auch Online-Portale Möglichkeiten zur Vermittlung. Die Haushaltsjob-Börse der Minijob-Zentrale ist ein kostenloses Portal, auf dem private Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Haushalt zueinanderfinden können. Daneben existieren kommerzielle Plattformen wie Betreut.de, Putzperle.de oder Helpling, wo Putzkräfte ihre Dienste anbieten. Hier sollte man allerdings genau hinschauen, unter welchen Bedingungen die Hilfe arbeitet (direkte Anstellung, Selbstständigkeit oder Agenturvermittlung).

Egal auf welchem Weg Sie suchen, nehmen Sie sich Zeit für eine sorgfältige Auswahl. Führen Sie ein persönliches Gespräch oder zumindest ein Telefonat mit der Kandidatin und klären Sie die wichtigsten Punkte: Welche Aufgaben sollen erledigt werden? An welchen Tagen und zu welchen Zeiten passt es? Gibt es Erfahrungen oder Referenzen? Vertrauen ist essenziell – stellen Sie nur jemanden ein, bei dem Sie ein gutes Gefühl haben. Gegebenenfalls können Sie eine Probezeit oder einen Probetermin zum Putzen vereinbaren, um die Arbeitsweise kennenzulernen. Wenn alles zu Ihrer Zufriedenheit ist, steht einer langfristigen Zusammenarbeit nichts im Wege.

Ein zentraler Schritt, nachdem Sie Ihre Wunsch-Hilfe gefunden haben, ist die offizielle Anmeldung als Minijob. In Deutschland ist es Pflicht, eine regelmäßig beschäftigte Haushaltshilfe anzumelden – andernfalls handelt es sich um Schwarzarbeit, was für beide Seiten riskant und strafbar ist. Zum Glück ist die Anmeldung eines Minijobs im Privathaushalt heute relativ einfach.

Zuständig dafür ist die Minijob-Zentrale. Für Haushaltshilfen gibt es das spezielle Haushaltsscheck-Verfahren. Dabei füllen Sie als Arbeitgeber ein Formular – den Haushaltsscheck – aus, in dem die wichtigsten Daten erfasst werden: Angaben zu Ihnen und der Haushaltshilfe, Beginn der Beschäftigung, vereinbarter Lohn und Arbeitszeit. Dieses Formular können Sie online auf der Website der Minijob-Zentrale ausfüllen und absenden (alternativ auch per Post oder telefonisch).

Nach der Anmeldung kümmert sich die Minijob-Zentrale um alles Weitere: Sie meldet Ihre Haushaltshilfe bei der Sozialversicherung an und übernimmt die Anmeldung bei der Unfallversicherung. Ihre Haushaltshilfe ist damit gesetzlich unfallversichert – sollte ihr also bei der Arbeit etwas passieren (z.B. ein Sturz beim Putzen), sind Behandlungskosten gedeckt und Sie als Arbeitgeber vor Haftung geschützt.

Zudem berechnet die Minijob-Zentrale die fälligen Sozialabgaben und Steuern und zieht diese vierteljährlich per Lastschrift von Ihrem Konto ein. Die Abgaben für eine Haushaltshilfe im Minijob sind sehr gering. Als privater Arbeitgeber zahlen Sie rund 14–15% des Lohns als Pauschalabgaben (Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung, Umlagen und Unfallversicherung). Übernehmen Sie zusätzlich die pauschale Lohnsteuer von 2%, bleibt der Verdienst der Haushaltshilfe für sie komplett steuerfrei. Unterm Strich ist dieses Modell finanziell attraktiv und überschaubar.

Steuervorteil: Die legale Beschäftigung lohnt sich auch steuerlich. Sie können 20% der Ausgaben (Lohn plus Arbeitgeberabgaben) von Ihrer Einkommensteuer absetzen – bis zu 510 Euro pro Jahr Ersparnis sind möglich. Die Minijob-Zentrale stellt Ihnen dafür automatisch eine Bescheinigung über die gezahlten Beiträge aus, die Sie Ihrer Steuererklärung beifügen können.

Beachten Sie außerdem die Verdienstgrenze im Minijob. Aktuell sind das 520 Euro pro Monat (Stand 2025 rund 556 Euro). Bleibt der regelmäßige Lohn Ihrer Hilfe unter dieser Grenze, bleibt das Beschäftigungsverhältnis ein Minijob. Planen Sie die Stunden entsprechend – zum Beispiel bei 13 Euro Stundenlohn etwa 40 Stunden im Monat maximal.

Bezahlung, Probezeit und Arbeitszeit

Ein gutes Arbeitsverhältnis beruht auf klaren und fairen Absprachen. Zunächst sollte die Bezahlung festgelegt werden: Gesetzlich ist mindestens der aktuelle Mindestlohn zu zahlen (2025 sind das 12,82 Euro pro Stunde). In der Praxis bezahlen viele Haushalte eine erfahrene oder besonders gründliche Hilfe über Mindestlohn – etwa 13 bis 15 Euro pro Stunde sind gängig, je nach Region und Aufgabe. Wichtig ist, dass beide Seiten den Lohn als angemessen empfinden.

Üblicherweise erfolgt die Auszahlung monatlich. Die geleisteten Stunden können auf einem einfachen Stundenzettel notiert werden. Am Monatsende wird der Lohn berechnet und per Banküberweisung ausbezahlt. Eine Überweisung ist empfehlenswert, da sie transparent ist und Sie einen Nachweis für die Zahlungen haben (wichtig für den genannten Steuerabzug). Da im Minijob keine Lohnabzüge für die Arbeitnehmerin anfallen (bei Übernahme der Pauschalsteuer), bekommt die Haushaltshilfe ihren vollen Lohn ausgezahlt.

Gerade zu Beginn ist es sinnvoll, eine Probezeit zu vereinbaren (z.B. drei Monate). In dieser Zeit können beide Seiten feststellen, ob die Zusammenarbeit wie gewünscht funktioniert. Sollte es doch nicht passen, kann innerhalb der Probezeit mit kurzer Frist gekündigt werden (üblich sind 2 Wochen). Nutzen Sie die Probephase, um ein Gefühl für die Arbeitsqualität und Zuverlässigkeit zu bekommen. Ebenso kann die Haushaltshilfe prüfen, ob ihr die Bedingungen zusagen. Nach Ablauf der Probezeit gilt dann die normale Kündigungsfrist.

Die Arbeitszeiten sollten klar abgesprochen und idealerweise im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Legen Sie fest, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten die Hilfe kommt und wie viele Stunden pro Einsatz vorgesehen sind (z.B. montags von 9–12 Uhr). Stimmen Sie die zu erledigenden Aufgaben auf die dafür veranschlagte Zeit ab – planen Sie realistisch, damit weder Überforderung noch Leerlauf entsteht. Sprechen Sie auch ab, wie flexibel beide Seiten bei Bedarf sein können: Zum Beispiel, ob ein Termin mal verschoben werden kann, wenn Sie im Urlaub sind oder die Haushaltshilfe einen wichtigen Termin hat. Solange die Kommunikation stimmt, lassen sich solche Dinge meist problemlos handhaben.

Wichtig ist zudem die Absprache der Aufgaben im Detail. Am besten erstellt man zu Beginn gemeinsam eine Liste oder geht die Wohnung durch, um festzulegen, was regelmäßig erledigt werden soll. Zum Beispiel: Wöchentlich Küche und Bad putzen, Böden saugen und wischen, Staub wischen; alle zwei Wochen Betten beziehen; einmal im Monat Fenster reinigen. Solche klaren Vereinbarungen geben Orientierung. Falls später zusätzliche Aufgaben dazukommen oder sich Schwerpunkte ändern, besprechen Sie dies rechtzeitig und passen Sie die Abmachungen (und gegebenenfalls die Vergütung) an. Klare Absprachen verhindern Missverständnisse und stellen sicher, dass beide Seiten zufrieden sind.

Rechtliche Rahmenbedingungen: Arbeitsvertrag, Kündigung, Urlaub, Versicherung

Auch eine Haushaltshilfe im Privathaushalt hat grundsätzlich die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer. Als Arbeitgeber sollten Sie daher einige rechtliche Rahmenbedingungen kennen und einhalten:

Arbeitsvertrag: Halten Sie die wichtigsten Punkte schriftlich in einem Arbeitsvertrag fest. Dazu gehören Namen beider Parteien, Beginn der Tätigkeit, Arbeitszeiten (z.B. „montags 3 Stunden“), Kurzbeschreibung der Aufgaben, Stundenlohn, Dauer der Probezeit (falls vereinbart), Urlaubsregelung und Kündigungsfrist. Ein schriftlicher Vertrag schafft Klarheit und gibt Sicherheit. Vorlagen für Arbeitsverträge im Privathaushalt findet man z.B. bei der Minijob-Zentrale oder Verbraucherzentralen.

Kündigung: Während der Probezeit kann mit kurzer Frist (meist 2 Wochen) gekündigt werden. Nach der Probezeit gilt die gesetzliche Kündigungsfrist – in der Regel 4 Wochen. Da Sie als Privathaushalt nur eine einzelne Kraft beschäftigen, greift das Kündigungsschutzgesetz in der Praxis nicht; dennoch sollte eine Kündigung mit gegenseitigem Respekt erfolgen. Informieren Sie sich möglichst frühzeitig, falls Sie die Zusammenarbeit beenden möchten oder die Haushaltshilfe kündigen will. Vergessen Sie nicht, das Ende der Beschäftigung der Minijob-Zentrale zu melden.

Urlaubsanspruch: Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub entspricht vier Wochen im Jahr. Wie viele Tage das genau sind, hängt von den Arbeitstagen pro Woche ab. Arbeitet Ihre Haushaltshilfe z.B. einmal pro Woche, stehen ihr 4 Urlaubstage pro Jahr zu (4 Wochen x 1 Tag). Bei zwei Einsatztagen pro Woche wären es 8 Urlaubstage jährlich, usw. Diese Urlaubstage müssen unter Fortzahlung des Lohns gewährt werden.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Ist die Haushaltshilfe krank, hat sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu 6 Wochen. Das heißt, fällt die Hilfe an einem geplanten Arbeitstag wegen Krankheit aus, müssen Sie den Lohn für diesen Tag trotzdem zahlen. Sie können sich allerdings einen Großteil dieses Betrags über die Minijob-Umlage erstatten lassen. Wichtig ist, dass die Haushaltshilfe sich im Krankheitsfall frühzeitig abmeldet und bei längerer Dauer ein Attest vorlegt.

Sozialversicherung und Unfallversicherung: Durch die Anmeldung im Minijob sind die wichtigsten Versicherungen abgedeckt. Ihre Haushaltshilfe ist während der Arbeit gesetzlich unfallversichert (über die Minijob-Zentrale). Sie erwirbt außerdem Rentenansprüche, da Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt werden (Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist auf Wunsch möglich). Eine eigene Krankenversicherung hat die Hilfe über den Minijob zwar nicht, doch in der Regel ist sie anderweitig versichert (z.B. familienversichert). Für Sie als Arbeitgeber entsteht hier kein zusätzlicher Aufwand. Optional können Sie über eine private Haftpflichtversicherung nachdenken, falls mal ein Schaden im Haushalt entsteht – das ist jedoch freiwillig.

Wenn Sie diese rechtlichen Punkte beachten und alles ordentlich regeln, sind Sie als Arbeitgeber auf der sicheren Seite und Ihre Haushaltshilfe genießt alle grundlegenden Arbeitnehmerrechte.

Tipps für eine gute Zusammenarbeit

Eine Haushaltshilfe arbeitet in Ihrem intimsten Umfeld – Ihrem Zuhause. Daher ist es wichtig, ein gutes Miteinander zu pflegen, damit sich beide Seiten wohlfühlen und die Zusammenarbeit auf Dauer klappt. Hier einige praktische Tipps:

Respekt und Wertschätzung: Begegnen Sie Ihrer Haushaltshilfe mit dem gleichen Respekt wie jedem anderen Mitarbeiter. Ein freundlicher Umgangston, ein offenes Ohr für Anliegen und ein ehrliches „Dankeschön“ zeigen, dass Sie die Arbeit zu schätzen wissen. Schließlich trägt Ihre Hilfe wesentlich dazu bei, Ihnen den Alltag zu erleichtern.

Klare Kommunikation: Sprechen Sie von Anfang an offen über Ihre Erwartungen, und hören Sie auch zu, was Ihre Haushaltshilfe benötigt. Wenn etwas nicht zu Ihrer Zufriedenheit erledigt wurde, erklären Sie ruhig, wie Sie es gern hätten. Umgekehrt sollten Sie Lob aussprechen, wenn Sie zufrieden sind. Eine offene, respektvolle Kommunikation sorgt dafür, dass kleine Probleme gar nicht erst groß werden.

Gute Arbeitsbedingungen: Sorgen Sie dafür, dass die Haushaltshilfe vernünftig arbeiten kann. Stellen Sie alle nötigen Putzmittel und Geräte bereit – vom funktionierenden Staubsauger über Reinigungsmittel bis zu Putztüchern und einer stabilen Trittleiter. Fragen Sie, ob Ihre Hilfe bestimmte Mittel bevorzugt oder Allergien hat. Zeigen Sie, dass Ihnen das Wohl Ihrer Haushaltshilfe wichtig ist, indem Sie z.B. auf Arbeitsschutz achten (Handschuhe, Lüften bei starken Reinigern etc.).

Zuverlässigkeit und Vertrauen: Halten Sie Absprachen ein – das gilt für beide Seiten. Zahlen Sie den Lohn pünktlich und korrekt, und erwarten Sie im Gegenzug Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit. Mit der Zeit entwickelt sich Vertrauen: Wenn Sie merken, dass Ihre Hilfe sorgfältig und zuverlässig ist, können Sie ihr z.B. einen Hausschlüssel anvertrauen, damit sie auch arbeiten kann, wenn Sie nicht zuhause sind. Vertrauen und Verlässlichkeit sind die Basis einer guten Zusammenarbeit.

Langfristige Zusammenarbeit fördern: Gute Haushaltshilfen bleiben dort, wo sie sich wohl und fair behandelt fühlen. Zeigen Sie Ihrer Hilfe, dass Sie an einer langfristigen Zusammenarbeit interessiert sind. Das beginnt mit Fairness im Alltag – also auch Nachsicht, falls der Hilfe mal ein Missgeschick passiert, und Ehrlichkeit, wenn es Probleme gibt. Auch kleine Aufmerksamkeiten stärken die Loyalität: zum Beispiel ein Bonus zu Weihnachten oder eine kleine Gehaltserhöhung nach längerer Zeit. Ebenso wichtig ist, auf berechtigte Wünsche Ihrer Haushaltshilfe einzugehen, etwa bei der Urlaubsplanung oder gelegentlichen Anpassungen der Arbeitszeit. Wenn das Verhältnis von gegenseitigem Respekt und Fairness geprägt ist, wird Ihre Haushaltshilfe gerne lange für Sie tätig sein.

Mit all diesen Informationen sind Sie bestens gerüstet, um eine passende Haushaltshilfe zu finden, legal zu beschäftigen und erfolgreich in Ihren Haushalt einzuarbeiten. Die Unterstützung im Haushalt spart Ihnen viel Zeit und Mühe, sodass Sie sich anderen Dingen widmen können. Gleichzeitig erhält Ihre Haushaltshilfe einen fairen, abgesicherten Job. Mit guter Planung, klaren Absprachen und gegenseitigem Respekt wird die Zusammenarbeit für beide Seiten bereichernd sein.